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Unsere Sparten

Einschränkungen für Minderjährige

Minderjährige zwischen zwölf und vierzehn Jahren dürfen nur mit
Luftdruck-, Federdruck- und C02-Sportwaffen schießen.
Jugendliche zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen auch mit sonstigen Sportwaffen schießen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
Jugendliche ab sechzehn Jahren dürfen alle zugelassenen Sportwaffen ohne die Einschränkungen für Vierzehnjährige schießen


Als erwachsenes Mitglied werden Sie sich früher oder später entscheiden wollen, nicht mehr auf die Vereinswaffen zurückzugreifen. Denn um Ihre sportlichen Ergebnisse zu optimieren möchten Sie sich z.B. ein eigenes Sportgewehr anschaffen. Hierbei sind selbstverständlich einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Seite Sachkundeprüfung

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